Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Nr. 3
Die Geschäfte unseres Hauses sind international. Dabei ergeben sich Unterschiede und Differenzierungen in der handelsüblichen Durchführung. Aus diesem Grunde bitten wir um Verständnis, dass alle Geschäfte mit unseren Kunden ausschliesslich auf der Basis unserer allgemeinen LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN abgewickelt werden können, um Missverständnisse und unterschiedliche Auffassungen zu vermeiden. Alle Abweichungen von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Dies betrifft insbesondere Aufträge, die durch unsere Aussendienstmitarbeiter, ausländischen Vertreter oder telefonisch entgegengenommen werden. Allfällige Einkaufsbedingungen unserer Kunden verpflichten uns grundsätzlich und ausnahmslos nicht.
Mit Auftragserteilung gelten unsere Verkaufsbedingungen als angenommen und werden damit Gegenstand des Vertrages.
1. Auftrag
Durch die Erteilung des Auftrages verpflichtet sich der Kunde, die bestellten Waren restlos und zum vereinbarten Termin abzunehmen. Wir sind jedoch berechtigt, Aufträge ganz oder teilweise abzulehnen, ohne dass hieraus Ersatzansprüche seitens unsere Kunden abgeleitet werden können. Abschlüsse und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Ohne diese sind sie für uns nicht gültig.
2. Preise
Alle Preise verstehen sich freibleibend ab Lieferwerk oder ab vereinbarter Grenzstation. Bei erheblichen Kursschwankungen oder Auf- und Abwertung von Währungen wird uns die Anpassung der Preise ausdrücklich von vornherein zugebilligt, sofern durch diese Ereignisse unsere Kalkulation nicht mehr beibehalten werden kann. Zur Berechnung gelangen stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise, ohne vorherige Benachrichtigung des Käufers.
3. Liefermöglichkeit
Lieferung bleibt für jeden hereingenommenen Auftrag vorbehalten. Genannte Liefertermine werden nach bester Möglichkeit eingehalten, gelten jedoch als unverbindlich. Teillieferungen behalten wir uns vor. Schadenersatzansprüche wegen Nichtbelieferung oder Lieferzeitüberschreitung können nicht gestellt werden. Bei Sonderanfertigungen kann der Umfang des Auftrages um ca. 10 % überschritten werden. Dementsprechend wird die Mehrmenge berechnet.
4. Versand
Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers ab ausländischem Lieferwerk bzw. vereinbarter Grenzstation. Nebenkosten durch Speditionsabfertigung an der Grenze bzw. im Empfängerland gehen ausschliesslich zu Lasten unserer Abnehmer.
5. Verpackung
Diese wird zum Selbstkostenpreis berechnet, sofern nicht verpackungsfreie Lieferung vereinbart wurde.
6. Umtausch
Ein Umtausch gelieferter Waren kann nur mit unserer vorhergehenden schriftlichen Zustimmung und bei Erstattung der dadurch entstehenden Kosten erfolgen. Ware, die auf Wunsch des Kunden extra bestellt oder angefertigt wurde, kann in keinem Falle zurückgenommen werden.
7. Zahlung
Alle unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto oder, wenn vereinbart, 10 Tage nach Grenzübertritt im Empfängerland. Eventuell vereinbarter Skonto kann nur innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewährt werden. Vom 30. Tage ab Rechnungsdatum sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des doppelten Schweizer Diskontsatzes in Anrechnung zu bringen.
Voraussetzung für die Gewährung von Skonto ist, dass alle vorausgegangenen Lieferungen bezahlt wurden. Als Tag des Zahlungseinganges gilt das Datum der Gutschrift auf einem unserer Bankkonten.
Bei Lieferung gegen Akkreditiv oder Zahlung Kasse gegen Dokumente wird ein eventuell vereinbarter Skonto sofort an unseren Fakturen gekürzt, wenn ältere Fakturenforderungen nicht bestehen.
Zahlung gegen Wechsel muss ausdrücklich vereinbart werden, in jedem Falle gehen bei vereinbarter Zahlung in dieser Form die Diskont- und Bankspesen zu Lasten des Käufers. Unbare Zahlungsmittel, insbesondere Wechsel und Schecks, werden unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Einlösung gutgeschrieben.
Unsere Aussendienstmitarbeiter und Auslandsvertreter sind zum Inkasso NICHT berechtigt. Wir bitten, Zahlungen ausschliesslich nur im Ueberweisungsverkehr über unsere Banken oder mittels Scheck in der jeweils vereinbarten Währung laut unserer Faktura durchzuführen.
8. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Lieferungen ist der Herstellungsort der Ware. Sollte die Ware durch uns transportversichert sein, sind etwa aufgetretene Beschädigungen durch den Transport bei Ankunft am Empfangsbahnhof durch die Eisenbahnbehörde mit genauen Einzelheiten zu bescheinigen, bei Schiffsladungen durch die Hafenämter.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Vaduz/Fürstentum Liechtenstein. Es bleibt uns jedoch vorbehalten, unsere Kunden auch bei einem ausländischen Gerichte zu belangen, soweit dieses nach den einschlägigen Bestimmungen zuständig ist.
10. Zahlungsverzug
Gerät ein Kunde in Zahlungsverzug oder werden zahlungshalber entgegengenommene Wechsel oder Schecks nicht eingelöst, so tritt die Fälligkeit aller unserer Forderungen, und zwar auch aus späteren Lieferungen, sofort ein; dies ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungstermine.
Wir behalten uns im Falle des Zahlungsverzuges im übrigen ausdrücklich vor, ohne vorherige Ankündigung die gelieferte Ware so lange sicherungsweise zurückzunehmen, bis die offene Verbindlichkeit bezahlt ist oder ohne Setzung einer Nachfirst vom Vertrage zurückzutreten.
11. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden durch frühere oder spätere Geschäfte oder sonstwie zustehenden Forderungen einschliesslich Fälligkeitszinsen - auch wenn diese noch nicht geltend gemacht worden sind - vor. Bei Zahlung durch Anweisung, Scheck oder Wechsel gilt die Bezahlung erst mit der Einlösung, auch etwaiger Verlängerungspapiere, als erfolgt. Unser Eigentum erlischt nicht durch Aufnahme der Kaufpreisforderung in eine laufende Rechnung oder Anerkennung eines gezogenen Saldos.
Sollten zwischenzeitlich unsere Forderungen bzw. der Saldo ausgeglichen sein, in der Folgezeit aber neue Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Kunden entstehen, so dienen auch in diesem Falle alle von uns gelieferten Waren der Sicherung unserer Ansprüche. Es wird bereits jetzt insoweit die sicherungsweise Uebereignung aller gelieferten Waren vereinbart unter gleichzeitigen Vereinbarung eines Verwahrungsverhältnisses.
Die etwaige Bearbeitung oder Verarbeitung der gelieferten Ware erfolgt stets in unserem Auftrag ohne Verbindlichkeit für uns. Die entstehenden Halb- oder Fertigerzeugnisse bleiben bzw. werden unser Eigentum, wobei die Kunden sie für uns verwahren. Werden zu der Herstellung der Halb- und Fertigwaren auch Waren unserer Lieferanten verwandte, so werden wir Miteigentümer an den Halb- und Fertigerzeugnissen nach dem Anteil des Wertes der zur Herstellung der Halb- und Fertigerzeugnisse verwendeten Materialien. Im übrigen gelten die vorstehenden Bedingungen sinngemäss.
Im Falle der Weiterveräusserung der unter Vorbehaltseigentum des Verkäufers stehenden Ware tritt der Käufer schon jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegen den Dritterwerber an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Für den Fall, dass unsere Ware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht uns oder dem Kunden gehörenden Waren ohne oder nach der Verarbeitung Verbindung und Vermischung verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Ware, die mit den anderen Waren Gegenstand des Kaufvertrages oder Teil des Kaufgegenstandes ist. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung der vorstehenden Forderungen dem Schuldner anzuzeigen; wir sind gleichzeitig berechtigt, diese Anzeige von uns aus vorzunehmen, sobald der Kunde mit seiner Zahlung in Rückstand kommt.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer im übrigen zu sonstigen Verfügungen über die War des Verkäufers nicht berechtigt, insbesondere nicht zu deren Vermietung, Verleihung, Verpfändung und Sicherheitsübereignung an Dritte. Der Käufer hat dem Verkäufer von bevorstehenden oder vollzogenen Pfändungen oder anderen Eingriffen Dritter gegen die im Vorbehaltseigentum stehenden Waren unverzüglich Nachricht zu geben.
Uns oder einem von uns Bevollmächtigten ist bei Zahlungsrückstand des Kunden auch das Betreten seines Lagers zum Zweck der Feststellung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten bzw. uns sicherungsübereigneten Waren gestattet. Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt und aus allen seinen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten aus Wechseln, die der Lieferant im Interesse des Käufers eingegangen ist. Bei Rücknahme von Waren infolge Zahlungsverzuges oder sonstiger Vereinbarung werden die Bearbeitungskosten mit 25 % des Rechnungswertes zuzüglich der entstandenen Transport- und Verpackungskosten für Hin- und Rücklieferung in Abzug gebracht.
12. Reklamationen
Reklamationen bezüglich Mindermengen oder Qualitätsmängeln können nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware entgegengenommen werden. Durch nicht rechtzeitig erfolgte Mängelanzeige oder durch eigenmächtig vorge-nommene Eingriffe an der Ware wird jede Haftung aufgehoben.
13. Garantie
Garantie leisten wir für die von uns gelieferten Waren im gleichen Umfang wie unsere Vorlieferanten. Umtausch schadhafter Teile kann nur erfolgen, wenn unser Lieferwerk ebenfalls Ersatz leistet. Die durch Garantieleistungen entstehenden Frachtkosten gehen stets zu Lasten des Käufers. Ob für defekte Teile Umtausch vorgenommen oder Gutschrift erteilt wird, bleibt uns überlassen. Anspruch besteht nur auf den reinen Materialwert bis zur Höhe des Kaufpreises. Schadenersatzansprüche, auch solche, die durch Material- oder Konstruktionsfehler verursacht werden, sowie Vergütung für entgangene Gewinne lehnen wir ab.
14. Annahmeverweigerung, Annahmeverzug, Rücksendungen
Rücksendungen bestellter Waren können nur nach vorheriger Einholung unseres schriftlichen Einverständnisses vorgenommen werden. Die Rücksendung hat in diesem Falle für uns frachtfrei zu erfolgen. Verweigert ein Kunde die Annahme bestellter Waren oder versucht er, eine gültige Bestellung zu stornieren, ist es uns freigestellt, von unseren Kunden statt der Einhaltung des Vertrages die Bezahlung einer 25-%-igen Stornogebühr zu verlangen, ohne einen Schaden oder entgangenen Gewinn in dieser Höhe nachweisen zu müssen.
15. Beschreibungen, Abbildungen und Prospekte
Beschreibungen und eventuelle Abbildungen unserer Prospekte sowie Preislisten gelten immer nur als annähernd und sind ohne Verbindlichkeit für uns, da viele Artikel laufend Veränderungen, Verbesserungen und Neuerungen unterworfen sind. Wir müssen uns das ausdrückliche Recht vorbehalten, unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale an den jeweils beschriebenen oder abgebildeten Typen jederzeit und ohne öffentliche Anzeige eine Aenderung vorzunehmen. Bei Kalkulations-und Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor. Zusendung von Angeboten oder Preislisten verpflichtet uns nicht zur Lieferung.
16. Recht
Ueber das Vertragsverhältnis entscheidet ausschliesslich liechtensteinisches Recht.
17. Inkrafttreten
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Nr. 3 treten mit Wirkung ab 1. Mai 1993 in Kraft und setzen unsere bisherigen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Nr. 2 ausser Kraft.
Intervelo Etablissement
Ruggell, Fürstentum Liechtenstein